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Grundlehrgang Klasse BE



Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis gemäß §2 FahrlG




1.  Mindestalter 21 Jahre

- die Ausbildung kann mit 20 Jahren begonnen werden

2. geistige, körperliche und fachliche Eignung und keine Tatsachen, die den Bewerber für Fahrlehrerberuf 

    unzuverlässig erscheinen lassen,

- das Zeugnis eines Amtsarztes (Facharztes)

- erweitertes Führungszeugnis § 30a BZRG

- Auszug aus dem KBA

3. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung,

- eine Schulbildung ist nicht vorgegeben

4. drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (PKW)

5. die Fahrerlaubnis der Klasse BE (PKW + Anhänger)

- Fahrerlaubnis für den Anhänger kann während des Lehrganges absolviert werden. (5 Sonderfahrten, praktische Prüfung).

6. Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis




Der Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle einzureichen.




Die Fahrlehrerprüfung unterteilt sich in


1. Fahrpraktische Prüfung 

2. Fachkundeprüfung 

      - schriftlicher Teil

      - mündlicher Teil


3. für die Lehrproben: 

      - theoretischer Unterricht

      - fahrpraktischer Unterricht

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